Anstoß Stiftung investiert nach ökologischen und ethischen Kriterien

Vorstand und Beirat der Anstoß Stiftung haben Anlagerichtlinien für die Finanzanlagen der Stiftung verabschiedet. Die Stiftung will künftig problematische Branchen von Investitionen des Stiftungsvermögens ausschließen. Dazu gehören Atomenergie, Grüne Gentechnik, Rüstung, Hersteller von Pestiziden und chlororganischen Massenprodukten. Auch in kommerzialisierte Landnutzung soll nicht investiert werden.

Bestimmte Geschäftspraktiken von Unternehmen sollen ein Engagement der Stiftung ebenfalls ausschließen. Dies betrifft Umweltverstöße, Verstöße gegen fundamentale Menschenrechts- und Arbeitsnormen, Korruption und Bilanzfälschung. Demgegenüber sollen diejenigen Institutionen und Unternehmen zunehmend in den Focus gerückt werden, die sich bei der Bekämpfung des Klimawandels, dem Erhalt der Artenvielfalt und der Bekämpfung der Armut engagieren. Ebenso stehen die Beendigung der Entwaldung und die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, der Umgang mit der Bevölkerungsentwicklung, die Förderung der Gesundheit und verantwortungsvolle Führungsstrukturen auf der Positivliste der Anstoß Stiftung.

Um diese Ziele zu erreichen, will man sich an speziellen Indices wie z.B. dem „Global Challenges Index“ oder an anerkannten Ratings von Fachinstitutionen ausrichten.

Gemeinnützige Einrichtungen wie die Anstoß Stiftung sollten nicht nur durch ihre Förderpraxis soziale Wirkungen erreichen. Bereits bei der Anlage des Stiftungsvermögens sollten positive soziale und ökologische Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Anstoß Stiftung beobachtet mit Interesse, dass viele gemeinnützige Stiftungen zunehmend die Wirkungen ihrer Geldanlagen auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen.